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   VG Schleswig, 21.09.2020 - 12 B 41/20   

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VG Schleswig, 21.09.2020 - 12 B 41/20 (https://dejure.org/2020,28677)
VG Schleswig, Entscheidung vom 21.09.2020 - 12 B 41/20 (https://dejure.org/2020,28677)
VG Schleswig, Entscheidung vom 21. September 2020 - 12 B 41/20 (https://dejure.org/2020,28677)
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  • OVG Schleswig-Holstein, 17.06.2019 - 2 MB 32/18

    Durchsetzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs bei konstitutiven

    Auszug aus VG Schleswig, 21.09.2020 - 12 B 41/20
    Bei einem lediglich beschreibenden Anforderungsprofil handelt es sich um ein Kriterium, das einen Beurteilungsvorsprung ausgleichen kann (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 17.06.2019 - 2 MB 32/18 - juris Rn. 9 f.; VGH Mannheim, Beschluss vom 07.12.2010 - 4 S 2057/10 - juris Rn. 4).

    Wer ein solches konstitutives Anforderungsprofil nicht erfüllt, kommt für die Auswahl von vornherein nicht in Betracht, mag er auch besser dienstlich beurteilt sein (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 17.06.2019 a.a.O. Rn. 8).

    Lässt die Formulierung einer Anforderung hingegen einem potentiellen Bewerber auch bei ihrer Nichterfüllung noch Aussicht auf Erfolg, weil sie entweder ausdrücklich nicht zwingend vorliegen muss oder sich etwa erst auf der Grundlage eines persönlichkeitsbedingten, das betreffende Element des Eignungs- und Befähigungsprofils näher in den Blick nehmenden Werturteils erschließt, erweist sich diese Anforderung nicht als konstitutiv (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 17.06.2019 a.a.O. Rn.9f.; VGH Mannheim Beschluss vom 07.12.2010 a.a.O.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 22.08.2018 - 2 MB 16/18

    Beamtenrechtliche Auswahlentscheidung; Dokumentationspflicht; einstweilige

    Auszug aus VG Schleswig, 21.09.2020 - 12 B 41/20
    Auch beim Statusamt eines Professors an einer Universität bzw. Fachhochschule hat sich die Auswahlentscheidung nach den in Art. 33 Abs. 2 GG genannten Kriterien der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung zu richten (OVG Schleswig, Beschluss vom 22.08.2018 - 2 MB 16/18 - juris Rn 8 unter Hinweis auf BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 03.03.2014 - 1 BvR 3606/13 - juris Rn 20 und vom 01.08.2006 - 2 BvR 2364/03 - juris Rn 17; BVerwG, Urteile vom 20.10.2016 - 2 C 30.15 - juris Rn 17 und vom 22.07.1999 - 2 C 14.98 - juris Rn 27).

    Danach steht der Hochschule grundsätzlich eine verfassungsrechtlich geschützte Beurteilungskompetenz über die Qualifikation eines Bewerbers für eine Hochschullehrerstelle zu, so dass die Auswahlentscheidung gerichtlich nur darauf überprüft werden kann, ob sie verfahrensfehlerfrei zustande gekommen und ob der Beurteilungsspielraum überschritten worden ist, etwa weil die Entscheidung ersichtlich auf der Verkennung von Tatsachen oder auf sachfremden Erwägungen beruht (OVG Schleswig, Beschluss vom 22.08.2018 aaO).

    Dabei begegnet es im Hinblick auf Art. 33 Abs. 2 GG keinen Bedenken, wenn eine Universität die maßgebliche Entscheidung über die Vergabe des Statusamtes eines Professors durch Gremien vorbereiten lässt, sofern diese vorbereitenden Schritte - wie etwa die Bestimmung der zu einer Probevorlesung einzuladenden Bewerber oder die Bewertung dieser Probevorlesung - ihrerseits den verfassungsrechtlichen Anforderungen des Art. 33 Abs. 2 GG genügen (OVG Schleswig, Beschluss vom 22.08.2018 aaO; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 20.10.2016 - 2 C 30/15 - juris Rn 21).

  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07

    Schaffung "vollendeter Tatsachen" im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit durch

    Auszug aus VG Schleswig, 21.09.2020 - 12 B 41/20
    Zur Sicherung des Gebotes effektiven Rechtsschutzes folgt aus Art. 33 Abs. 2 GG iVm Art. 19 Abs. 4 GG die Verpflichtung, die wesentlichen Auswahlerwägungen (in den Akten) schriftlich niederzulegen (BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 25.11.2011 - 2 BvR 2305/11 - juris Rn 14 und vom 09.07.2007 - 2 BvR 206/07 - juris Rn 20 jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Diese Vorschrift lässt indes (nur) die Ergänzung von Ermessenserwägungen im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens zu, nicht aber die vollständige Nachholung oder die Auswechslung der die Ermessensentscheidung tragenden Gründe (BVerfG, Beschluss vom 09.07.2007 - 2 BvR 206/07 - juris Rn 22).

  • VGH Hessen, 23.08.2011 - 1 B 1284/11

    Vorläufiger Rechtsschutz im Konkurrentenverfahren

    Auszug aus VG Schleswig, 21.09.2020 - 12 B 41/20
    Die Mitteilung ist für den unterlegenden Bewerber jedoch ein belastender Verwaltungsakt (vgl. VGH Kassel, Beschluss vom 23.08.2011 - 1 B 1284/11 - juris Rn. 3).

    Diese tritt erst mit der (schriftlichen) Mitteilung des Auswahlergebnisses an den unterlegenen Bewerber ein (VGH Kassel, Beschluss vom 23.08.2011 aaO).

  • BVerwG, 20.10.2016 - 2 C 30.15

    Keine Verpflichtung zur fortlaufenden Kontrolle der wissenschaftlichen Arbeiten

    Auszug aus VG Schleswig, 21.09.2020 - 12 B 41/20
    Auch beim Statusamt eines Professors an einer Universität bzw. Fachhochschule hat sich die Auswahlentscheidung nach den in Art. 33 Abs. 2 GG genannten Kriterien der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung zu richten (OVG Schleswig, Beschluss vom 22.08.2018 - 2 MB 16/18 - juris Rn 8 unter Hinweis auf BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 03.03.2014 - 1 BvR 3606/13 - juris Rn 20 und vom 01.08.2006 - 2 BvR 2364/03 - juris Rn 17; BVerwG, Urteile vom 20.10.2016 - 2 C 30.15 - juris Rn 17 und vom 22.07.1999 - 2 C 14.98 - juris Rn 27).

    Dabei begegnet es im Hinblick auf Art. 33 Abs. 2 GG keinen Bedenken, wenn eine Universität die maßgebliche Entscheidung über die Vergabe des Statusamtes eines Professors durch Gremien vorbereiten lässt, sofern diese vorbereitenden Schritte - wie etwa die Bestimmung der zu einer Probevorlesung einzuladenden Bewerber oder die Bewertung dieser Probevorlesung - ihrerseits den verfassungsrechtlichen Anforderungen des Art. 33 Abs. 2 GG genügen (OVG Schleswig, Beschluss vom 22.08.2018 aaO; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 20.10.2016 - 2 C 30/15 - juris Rn 21).

  • VGH Baden-Württemberg, 07.12.2010 - 4 S 2057/10

    Auswahlentscheidung des Dienstherrn bei Nichterfüllung eines so genannten

    Auszug aus VG Schleswig, 21.09.2020 - 12 B 41/20
    Bei einem lediglich beschreibenden Anforderungsprofil handelt es sich um ein Kriterium, das einen Beurteilungsvorsprung ausgleichen kann (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 17.06.2019 - 2 MB 32/18 - juris Rn. 9 f.; VGH Mannheim, Beschluss vom 07.12.2010 - 4 S 2057/10 - juris Rn. 4).

    Lässt die Formulierung einer Anforderung hingegen einem potentiellen Bewerber auch bei ihrer Nichterfüllung noch Aussicht auf Erfolg, weil sie entweder ausdrücklich nicht zwingend vorliegen muss oder sich etwa erst auf der Grundlage eines persönlichkeitsbedingten, das betreffende Element des Eignungs- und Befähigungsprofils näher in den Blick nehmenden Werturteils erschließt, erweist sich diese Anforderung nicht als konstitutiv (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 17.06.2019 a.a.O. Rn.9f.; VGH Mannheim Beschluss vom 07.12.2010 a.a.O.).

  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

    Auszug aus VG Schleswig, 21.09.2020 - 12 B 41/20
    Zwar stellen die gesonderten Mitteilungen der Auswahlentscheidung an jeden Bewerber, einmal positiven, ansonsten negativen Inhalts, keine inhaltlich eigenständigen Entscheidungen darf, sondern geben die einheitliche, rechtlich untrennbare Auswahlentscheidung bekannt (vgl. BVerwG, Urteil vom 04.11.2010 - 2 C 16.09 - juris Rn 25).
  • BVerfG, 25.11.2011 - 2 BvR 2305/11

    Organisationsermessen des Dienstherrn auch hinsichtlich der Frage, ob eine

    Auszug aus VG Schleswig, 21.09.2020 - 12 B 41/20
    Zur Sicherung des Gebotes effektiven Rechtsschutzes folgt aus Art. 33 Abs. 2 GG iVm Art. 19 Abs. 4 GG die Verpflichtung, die wesentlichen Auswahlerwägungen (in den Akten) schriftlich niederzulegen (BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 25.11.2011 - 2 BvR 2305/11 - juris Rn 14 und vom 09.07.2007 - 2 BvR 206/07 - juris Rn 20 jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 20.08.2003 - 1 WB 23.03

    Konkurrentenantrag; Verwendung; Versetzungsantrag; Organisationshoheit;

    Auszug aus VG Schleswig, 21.09.2020 - 12 B 41/20
    Deshalb dürfen die Auswahlerwägungen des Dienstherrn dem gerichtlichen Verfahren lediglich ergänzt, nicht aber erstmals dargelegt werden (BVerwG, Beschluss vom 20.08.2003 - 1 WB 23.03 - juris Rn 6).
  • OVG Niedersachsen, 18.02.2016 - 5 ME 2/16

    Anlassbeurteilung; Auswahlerwägung; Begründung; belastender Verwaltungsakt;

    Auszug aus VG Schleswig, 21.09.2020 - 12 B 41/20
    Wenn - wie hier - die Begründung der Mitteilung die maßgebenden Erwägungen des Dienstherrn nicht erkennen lässt, kann sie indes gemäß § 114 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 LVwG nachgeholt werden (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 18.02.2016 - 5 ME 2/16 - juris Rn 11 f; OVG Schleswig, Beschluss vom 22.08.2019 aaO Rn 12).
  • BVerwG, 22.07.1999 - 2 C 14.98

    Klageänderung durch Erweiterung des sachlichen Streitstoffs; -, Sachdienlichkeit

  • BVerwG, 19.12.2014 - 2 VR 1.14

    Anforderungen an die Einengung des Bewerberfeldes; Informatik ist von der

  • BVerwG, 01.04.2004 - 2 C 26.03

    Schadensersatzanspruch wegen zu später Beförderung; Auswahlverfahren;

  • BVerfG, 03.03.2014 - 1 BvR 3606/13

    Konkurrentenstreit bzgl der Besetzung eines Hochschullehrstuhls - Abschluss des

  • BVerfG, 01.08.2006 - 2 BvR 2364/03

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 iVm Art 33 Absatz 2 durch die Ablehnung eines

  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.05.2007 - 10 B 10318/07

    Dienstliche Beurteilung eines Beamten; Einbeziehung des Anforderungsprofils bei

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.03.2009 - 1 B 1518/08

    Ernennung und Beförderung eines mitkonkurrierenden Beamten; Besetzung einer

  • OVG Niedersachsen, 08.04.2010 - 5 ME 277/09

    Schriftliche Niederlegung der wesentlichen Auswahlerwägungen zur Begründung einer

  • VGH Bayern, 27.03.2008 - 3 CE 08.352

    Ermessen des Dienstherrn, ob er Auswahlentscheidung auf "Binnendifferenzierung"

  • VG Augsburg, 15.06.2011 - Au 2 E 11.617

    Besetzung einer Professorenstelle; hochschulrechtlicher Konkurrentenstreit;

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